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Hundediebstahl
 


sollten Sie Ihr Tier trotz umfangreicher Suche nicht wiedergefunden haben, so erstatten Sie bitte bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl und aus allen anderen rechtlichen Gründen.

Sind Ihnen im zeitlichen Zusammenhang weitere vermisste Tiere aus Ihrer Umgebung bekannt, dann geben Sie diese bitte ebenfalls mit an.

Vordruckversionen für Strafanzeigen, wie sie von uns und anderen vor ein paar Jahren noch angeboten wurden, sind schon längere Zeit nicht mehr nötig, da die meisten Polizeidienststellen entsprechenden Anzeigen nicht mehr ablehnend gegenüber stehen.



Tiere verschwinden immer und überall. Manche suchen sich ein anderes zuhause, manche werden überfahren, oder sie sind verletzt, wieder andere sind irgendwo unfreiwillig eingesperrt, sie streunern, oder sie werden irgendwo angefüttert.

Aber sie sind nicht verschwunden.

Ist ein Tier jedoch wie vom Erdboden verschwunden und liegt der Verdacht nahe das es sich um einen Diebstahl handelt, da alle oben genannten Punkte nicht zutreffen, dann ist eine Polizeiliche Anzeige wichtig, weil auf diese Weise deutlich wird das hier Tierfänger ihrem schmutzigen Handwerk nachgehen.Tauchen auch andere Vermisstenmeldungen auf, dann geben sie diese bitte Zahlenmäßig mit an und zwar unabhängig davon ob der Besitzer des Tieres dem zustimmt. Der Besitzer muss nicht zwangsläufig auch Anzeige erstatten um die Anzahl der Vermissten Tiere darzustellen. Nur so ist für die Polizei die Sachlage auch erkennbar und nur so hat sie auch eine Handhabe.

Haben sie keine Scheu vor der Polizei um Ihre Anzeige abzugeben. Die Polizei beißt nicht und sie wird ihr möglichstes tun um ihnen zu helfen. Jedoch gelingt das nur dann wenn Sie auch bereit sind hinzugehen. Es bringt nichts wenn nur den Tierschutzvereinen Vermisstenzahlen vorliegen und diese dann Alarm schlagen weil innerhalb kurzer Zeit wieder haufenweise neue Vermisste gemeldet werden. Sie müssen Ihr Tier ebenfalls auch bei der Polizei als Vermisst melden wenn ein Diebstahlverdacht vorliegt.


geben Sie bitte unbedingt auch die Umstände, mit denen Ihr Tier verschwand, an.
Diese können sein: "verschwunden im Zuge einer Altkleidersammlung", oder "es konnten eine/mehrere Fremde Person/en auf ihrem Grundstück beobachtet werden", "auffällige Fahrzeuge und Personen, die seltsam erschienen", sowie andere Merkwürdigkeiten. Sie können solche Angaben z.B. unter: „Bemerkungen“ oder „Auffälligkeiten“  als hinzugefügter Punkt in Ihre Anzeige integrieren.

Erstatten Sie bitte Strafanzeige wegen Tierdiebstahl bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle  wenn keiner der weiter oben angegebenen Punkte zutreffend ist.

 
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